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  • 01.01.2006 | Erbschaftsteuer

    Seit 2006 Meldung von Konten erst ab 2.500 Euro

    Banken und Versicherungen müssen dem Finanzamt beim Tod eines Kunden dessen in ihrem Gewahrsam befindliche Vermögensgegenstände anzeigen. Diese Anzeige konnte bisher bei Guthaben von bis zu 1.200 Euro unterbleiben. Schon im September 2005 hatte der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, wonach diese Freigrenze auf 2.500 Euro angehoben worden ist. Diese neue Grenze gilt nun für Erwerbe seit dem 1. Januar 2006 und greift – wie bislang – nicht pro Konto oder Depot des Kunden, sondern für sein Gesamtguthaben bei einem Institut. Damit könnte auch künftig in vielen Fällen eine Anzeige entbehrlich sein.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 84922