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  • 30.09.2010 | Erb- und Schenkungsteuerrecht

    Keine Einkommensteuer bei Verzicht auf Pflichtteilsansprüche gegen Rente

    Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält dafür von den Eltern wiederkehrende Zahlungen wie eine Rente, muss das Kind nach dem Bundesfinanzhof dafür keine Einkommensteuer zahlen (Urteil vom 9.2.2010, Az: VIII R 43/06, Abruf-Nr: 102031). Der Pflichtteilsverzicht führt zu keinem entgeltlichen Leistungsaustausch und auch zu keiner Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern. Daher ist in der Rente auch kein Zinsanteil enthalten, der zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Vorsicht: Wegen des unentgeltlichen Vorgangs kann auf den Kapitalwert der Rente gegebenenfalls aber Schenkungsteuer festgesetzt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 2 | ID 138890