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  • 29.09.2009 | Elterngeld

    Streitpunkt Progressionsvorbehalt: Einsprüche ruhen

    Die Verwaltung lässt Einsprüche gegen das Einbeziehen des Mindestbetrags beim Elterngeld in den Progressionsvorbehalt aus Zweckmäßigkeit ruhen (Oberfinanzdirektion Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 20/2008 vom 8.7.2009, Abruf-Nr: 092435). Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az: VI B 31/09).  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130392