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  • 02.07.2008 | Einkommensteuer

    Schadet Barzahlung bei Handwerkerrechnungen weiterhin?

    Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen werden bislang steuerlich nur anerkannt, wenn Sie einen Überweisungsbeleg vorweisen können. Viele Handwerker akzeptieren aber aufgrund der Zahlungsmoral einiger Auftraggeber nur Bargeld.  

    So ging es auch einem Hauseigentümer, der sein Dach neu decken ließ. Das Finanzamt verweigerte ihm mangels Überweisungsbeleg prompt die Steuerermäßigung. Dagegen wehrte er sich vor dem Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt und verlor (Urteil vom 28.2.2008, Az: 1 K 791/07, Abruf-Nr: 081504). Nach Ansicht der Richter sei Bargeld zwar ein anerkanntes Zahlungsmittel. Es stehe dem Gesetzgeber aber frei, für die Gewährung von Steuerermäßigungen ausschließlich unbare Zahlungsmodalitäten vorzuschreiben. Endgültig entscheiden muss jetzt der Bundesfinanzhof. Das anhängige Verfahren trägt das Aktenzeichen VI R 14/08.  

    Praxistipp: Zwar müssen Sie einen Beleg inzwischen nur noch vorlegen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Können Sie das dann aber nicht, gibt es auch keine Steuerermäßigung. Betroffene Steuerzahler sollten deshalb dennoch bar bezahlte Rechnungen angeben und bei deren Ablehnung Einspruch einlegen.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 120205