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  • 22.04.2009 | Einkommensteuer

    Private Steuerberatungskosten wieder abzugsfähig?

    Seit 2006 werden private Steuerberatungskosten in der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt. Die Einführung dieses generellen Abzugsverbots hat zu zahlreichen Einspruchsverfahren geführt - eine höchstrichterliche Entscheidung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit steht aber noch aus.  

    Einkommensteuerbescheide sind deshalb in diesem Punkt zurzeit nur vorläufig. Darüber hinaus hat der Bundesrat 3. April 2009 zum Regierungsentwurf des geplanten Bürgerentlastungsgesetzes Stellung genommen und Folgendes empfohlen: Wegen der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und weil das mit dem Abzugsverbot verfolgte Ziel der Steuervereinfachung nicht erreicht wurde, sollen die privaten Steuerberatungskosten wieder zum Abzug als Sonderausgaben zugelassen werden.  

    (mitgeteilt von StB Dipl.-BW [FH] Thomas Sturm, Neustadt/WN, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Amberg-Weiden)  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126051