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  • 29.08.2008 | Einkommensteuer

    Ist Gebühr für verbindliche Auskunft rechtens?

    Die Gebühr für eine verbindliche Auskunft verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz (Urteil vom 20.5.2008, Az: 1 K 46/07, Abruf-Nr: 082086). Sie verfolge das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu decken, und gleiche den Vorteil dieser besonderen Dienstleistung aus. Die mit der Auskunft verbundene Planungs- und Rechtssicherheit sei ein besonderer Vorteil, an den der Staat die Gebührenpflicht knüpfen dürfe, was auch international üblich sei. Zudem führe die Verbindlichkeit der Auskunft zu einer Selbstbindung der Finanzverwaltung.  

    Praxistipp: Damit hat sich der klagende Steuerzahler nicht zufrieden gegeben und Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (unter Az: VIII R 22/08). Müssen auch Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft zahlen, können Sie deshalb unter Hinweis auf das anhängige Verfahren ebenfalls Einspruch einlegen.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 1 | ID 121292