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  • 01.09.2006 | Einkommensteuer

    Das abweichende Apotheken-Wirtschaftsjahr

    von Rechtsanwalt, Diplom-Finanzwirt Rainer Höfer, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Am Bilanzstichtag endet das Wirtschaftsjahr der Apotheke und im Regelfall ist die Inventur durchzuführen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, endet das Wirtschaftsjahr mit Ende des Kalenderjahres zu jedem 31. Dezember. Dies bedeutet, dass sämtliche Abschlusstätigkeiten zum Jahresende durchgeführt werden müssen. Dieser Zeitpunkt ist aber erfahrungsgemäß durch die Feiertage und Urlaubszeiten für solche zusätzlichen Tätigkeiten nicht besonders gut geeignet. Aus diesem Grund gibt es für den gewerbetreibenden Apotheker die Möglichkeit, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen.  

    Gesetzliche und praktische Voraussetzungen

    Der Abschlusszeitpunkt kann innerhalb des Kalenderjahres frei gewählt werden. In der Praxis bietet sich ein Abschlussdatum zum Ende eines Monats an. Für die Begründung des abweichenden Wirtschaftsjahres ist das Einvernehmen des zuständigen Finanzamtes einzuholen:  

     

    • Die Begründung des abweichenden Wirtschaftsjahres kann zum einen direkt bei Betriebseröffnung der Apotheke erfolgen. Hier wird der Antrag im Rahmen der Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt automatisch gestellt.

     

    • Bei einem bereits bestehenden Apothekenbetrieb ist der Antrag im Vorfeld des ersten abweichenden Wirtschaftsjahres zu stellen. Hinter dem Antrag auf Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr muss ein organisatorischer Grund stehen.

     

    Das abweichende Wirtschaftsjahr muss außerdem in der Regel einen Zeitraum von vollen zwölf Monaten umfassen. Ein Wirtschaftsjahr, das mehr als zwölf Monate beträgt, ist nicht möglich. Ausnahmsweise kann bei Neugründungen bzw. bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres vom Kalenderjahr auf das abweichende Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsjahr entstehen, das einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfasst (so genanntes Rumpfwirtschaftsjahr).