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  • 01.07.2006 | Eigenheimzulage

    Keine Eigenheimzulage trotz weichender Nacherben

    Auch wenn die Eigenheimzulage seit Anfang diesen Jahres abgeschafft ist, wird sie noch vielfach die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. So auch in dem folgenden Fall: Hier zahlte eine Witwe und testamentarische Alleinerbin mit notariellem Vertrag von 2001 zwei Nacherben je rund 60.000 Euro zwecks Ablösung der Nacherb-rechte an dem von ihr genutzten Einfamilienhaus aus. Daraufhin begehrte sie die Festsetzung einer Eigenheimzulage ab 2001. Das Finanzgericht Köln wies die Klage jedoch ab (Urteil vom 19.10.2005, EFG 2006, 246): Die Klägerin sei als Alleinerbin unentgeltlich Alleineigentümerin des Hauses geworden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) begünstige aber nur den originären entgeltlichen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang eines selbstgenutzten Objekts. Die Nacherbschaft führt nicht zu einer Nutzungsbeschränkung, sondern hindert nur die Veräußerung und Belastung des Einfamilienhauses.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 1 | ID 85078