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  • 01.12.2010 | Buchführung

    E-Bilanz - ein Projekt ohne Vorschusslorbeeren

    „Elektronik statt Papier“. Doch erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, sollen Apotheker/innen wie alle Unternehmer ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Denn der erstmalige Anwendungszeitpunkt für Jahresabschlüsse in einem einheitlichen Dateiformat soll um ein Jahr verschoben werden - der Bundesrat muss dem noch am 17. Dezember 2010 zustimmen (zum Entwurf einer „Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b EStG“, Abruf-Nr: 103755).  

    Zurzeit wird immer noch über den Umfang der Datenübermittlung diskutiert. Viele Experten befürchten eine zunehmende Gliederungstiefe, was die Apotheker/innen vor erhebliche Herausforderungen bei der Buchführung stellen dürfte.  

    • „Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 5/2010, S. 14
    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 2 | ID 140502