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  • 01.10.2006 | Betriebswirtschaft

    Der unverzichtbare Businessplan

    von Apotheker Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Der Businessplan ist inzwischen selbst für gutlaufende Apotheken zum unverzichtbaren Nachweis des geschäftlichen Erfolges vor allem gegenüber Banken geworden – denkt man zum Beispiel an Rating und Basel II. Gleichzeitig kann ein solcher Geschäftsplan ein Anreiz sein, eigene geschäftliche Möglichkeiten auszuloten und wirtschaftliche Ziele klar zu Papier zu bringen.  

    Was gehört in einen Businessplan?

    Inhalt und Aufbau eines Businessplans sind von dem Ziel abhängig, das für die Apotheke erreicht werden soll:  

     

    • Soll eine Neugründung oder Geschäftserweiterung (Filiale, grundlegender Umbau) gegenüber Kapitalgebern (Banken, gegebenenfalls Großhandel) dargestellt werden?
    • Sind bestehende Kredite abzusichern bzw. neu zu verhandeln?
    • Sollen Partner (zum Beispiel für eine oHG) geworben werden?
    • Sollen Schlüsselkunden gewonnen werden (zum Beispiel für die Heim- oder Krankenhausbelieferung)?
    • Steht ein Betriebsverkauf an (Verkaufsdossier, Absicherung des Verkaufspreises)?

     

    In diesen Situationen ist ein Businessplan ähnlich wie eine Bewerbung oder eine Angebotspräsentation zu verstehen. Sie sind dabei in der Rolle desjenigen, der etwas erreichen möchte und dazu die Unterstützung Anderer benötigt. Wie bei einem Verkaufsgespräch sollten Sie sich aber auch in die Rolle Ihres Verhandlungspartners versetzen: Was interessiert die Bank/den Schlüsselkunden/den Partner?  

    Der Businessplan zur Kapitalbeschaffung und -sicherung

    In den meisten Fällen dient der (Apotheken-)Businessplan der Kapitalbeschaffung und -sicherung. Dabei geht es in erster Linie nicht um „glauben“ und „vertrauen“, obwohl „Kredit“ auf dem lateinischen Verb „credere“ (= glauben) fußt. Vielmehr kommt es darauf an zu vermitteln, was für die Zukunft durch Prognosen, Kennziffern und Ratingnoten so gut wie möglich mittels (gegenwärtig bekannter) Fakten hinterlegt wird. Ein Stück weit wird damit Verantwortung von den zuständigen Bankmitarbeitern genommen: Mit einer guten Rating-Note im Rücken fällt die Kreditvergabe leichter. Sollte es dennoch schief gehen, wird die „Schuld“ auf den „Rating Analysten“ verlagert, der für die Einstufung verantwortlich zeichnet. Dieser wiederum kann sich auf die Grundsätze des Ratings sowie Statistiken berufen: Mit der Note „AAA“ beträgt die Ausfallquote bei einem Kredit nur Bruchteile eines Promilles, mit „B1“ bereits einige Prozent.