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  • 27.01.2011 | Arbeitsrecht

    Die Tarifvertragsänderungen 2011

    von RA Martin Hassel, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen

    Im Bundesgebiet und für den Kammerbezirk Nordrhein gelten seit dem Jahresanfang zwei neue Rahmentarifverträge; weiterhin gibt es ab 2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Hier ein Überblick über die Änderungen:  

    Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter

    Seit dem 1. Januar 2011 sind im Rahmen des neuen Bundesrahmentarifvertrags für Apothekenmitarbeiter - von Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken und der Apothekengewerkschaft ADEXA - die Gehälter und Ausbildungsvergütungen linear um 2 Prozent erhöht worden. Die Ausbildungsvergütungen der Pharmazeuten im Praktikum (ehemals Pharmaziepraktikanten) wurden auf den BAFöG-Satz von monatlich 670 Euro angehoben.  

     

    Für die Notdienstbereitschaften wurde klargestellt, dass eine
    Arbeitszeit über 24 Stunden hinaus nicht zulässig ist. Sowohl normale „Arbeitszeiten“ als auch Notdienstbereitschaften dürfen also addiert nicht mehr als 24 Stunden am Stück ausgeübt werden. Im Anschluss an diese maximalen 24 Stunden ist eine Ruhenszeit von 12 Stunden unbedingt einzuhalten, um nicht gegen Europäisches Recht zu verstoßen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden mit einer Ordnungswidrigkeit, in Einzelfällen auch mit einer Strafe belegt.  

     

    Der Erholungsurlaub wurde an die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich des Urlaubs bei längerer Erkrankung angepasst. Nunmehr verfällt nach dem Tarifvertrag lediglich der gesetzliche Mindesturlaub, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seinen Urlaub im Übertragungszeitraum nicht nehmen konnte.