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  • 01.04.2007 | Arbeitslosenversicherung

    Ist die nachträgliche Kappung der Frist für Selbstständige verfassungswidrig?

    Die nachträgliche Kappung der Frist, innerhalb derer Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen können, ist nach Ansicht des Sozialgerichts Koblenz verfassungswidrig (Beschluss vom 10.1.2007, Az: S 9 AL 302/06, Abruf-Nr: 070365). Es hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az: 1 BvL 1/07).  

    Hintergrund: Erst im Februar 2006 wurde Selbstständigen – also auch Apothekern – die Möglichkeit eingeräumt, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Wer bereits selbstständig war, sollte den Antrag bis zum 31. Dezember 2006 stellen können. Diese Frist wurde später für Selbstständige, die bereits vor dem 1. Januar 2004 selbstständig waren, ohne Vorankündigung rückwirkend auf den 31. Mai 2006 verkürzt („Apotheker Berater“ Nr. 8/2006, S. 2).  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 2 | ID 85027