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  • 01.07.2010 | Apothekenhonorar

    Kassenabschlag wird vorläufig ausgezahlt

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die sofortige Auszahlung des zu viel gezahlten Krankenkassenabschlags angeordnet - rückwirkend zum 1. Januar 2009 (Beschluss vom 5.5.2010, Az: L 1 KR 51/10 B ER). Das sind pro abgegebener Rx-Packung 0,55 Euro brutto und 0,46 Euro netto. Bei durchschnittlich 20.000 Packungen pro Apotheke in 2009 macht das einen Netto-Ertrag von 9.200 Euro aus. Für das Jahr 2010 sollen dementsprechend ca. 4.000 Euro zu Buche schlagen.  

    Allerdings stehen die Auszahlungen noch unter einem juristischen Vorbehalt, denn der Rechtsstreit geht in der Hauptsache vor dem Sozialgericht Berlin weiter. Dies hat auch steuerliche Konsequenzen für den Fall, dass sich der GKV-Spitzenverband doch noch mit seiner Ansicht durchsetzen sollte. In diesem Fall droht den Apothekern/innen die Rückzahlung der jetzt getätigten Erstattungen.  

    Praxistipp: Vorsichtshalber sollte deshalb jede/r Apotheker/in den unter Vorbehalt stehenden Auszahlungsbetrag beiseite legen. Je nachdem muss auch eine Rückstellung gebildet oder der Betrag abgeschrieben werden. Eventuelle Steuerhochrechnungen sind an die veränderten Ergebnissituationen anzupassen.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136757