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  • 27.10.2008 | Apothekenentwicklung

    EuGH-Entscheidung: Deutsche Apotheken als Kaninchen vor der Schlange?

    von Apotheker Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Die im ersten Halbjahr 2009 anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzes von deutschen Apotheken elektrisiert die Branche seit vielen Monaten. Viele ApothekerInnen fragen sich, was jetzt zu tun ist.  

    Rechtlich: Viel Lärm um wenig?

    Der EuGH wird zunächst nur über das deutsche Fremdbesitzverbot und (noch) nicht über den unbegrenzten Mehrbesitz urteilen. Unmöglich ist es, bereits heute die konkrete Entscheidung des EuGH vorherzusehen. Fest steht nur: Ein Kippen des Fremdbesitzverbotes würde mittelfristig und zumindest indirekt die Apothekenlandschaft der großen Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten erheblich tangieren. Angesichts des nach wie vor in nationaler Zuständigkeit liegenden Gesundheitswesens und der derzeitigen „Großwetterlage“ in der EU sind aber Zweifel erlaubt, ob der EuGH eine solche „Großbaustelle“ überhaupt aufreißen wird. Und selbst wenn dies der Fall sein wird, stellt sich noch die Frage nach der Zeitachse und den Übergangsfristen.  

     

    Außerdem wird momentan Folgendes übersehen: Falls der EuGH das derzeitige Fremdbesitzverbot für rechtswidrig erklären sollte, wird erst einmal der Ball an den nationalen Gesetzgeber zurückgespielt. Die Bundesregierung kann ihrerseits und trotz eines EuGH-Urteils das Apothekensystem durchgreifend reformieren. Zwar zeichnen sich dafür zurzeit noch keine Mehrheiten ab. Aber das „Apotheken-Projekt“ ist bisher einfach noch nicht konkret angegangen worden. Dies kann sich jederzeit ändern.  

    Faktisch: Aktuelle versteckte Umverteilungen des Marktes

    Gleichzeitig vollziehen sich aber heute schon viel tiefergreifende Umwälzungen, die wenig im öffentlichen Fokus stehen:  

     

    • So werden nennenswerte Apothekenumsätze immer stärker aus der Fläche in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und „Gesundheitszentren“ umverteilt. Neben Klinikketten, die bereits hinter etwa einem Drittel der MVZ stehen, mischen hier inzwischen auch die Krankenkassen mit.