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  • 01.05.2006 | Anlageberatung

    Fehlerhafte Anlageberatung für Altersversorgung

    Das Oberlandesgericht Jena hat eine Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt, die einer selbstständigen Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen empfohlen hatte, einen zur Altersversorgung bestimmten größeren Geldbetrag in Aktienfonds anzulegen (Urteil vom 17.5.2005, Az: 5 U 693/04, MDR 06, 38). Die Aktienfonds erlitten kurz darauf einen Wertverlust von rund 50 Prozent. Die Sparkasse hätte den Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel der Kundin erfragen müssen und auf die grundsätzliche Ungeeignetheit dieser Anlageform hinweisen und gegebenenfalls davon abraten müssen. Eine derartige Beratung hatte hier aber nicht stattgefunden.  

    Praxistipp: Auch wenn dieser Fall zu Gunsten der Anlegerin entschieden worden ist, scheitern Anleger sonst oft mit dem Beweis, dass sie fehlerhaft beraten worden sind. Oder sie zeichnen die Bank durch entsprechende Erklärungen frei. Insofern ist zu empfehlen, vor dem Kauf entsprechender Produkte eine ausführliche, kompetente und schriftliche Beratung von neutraler Seite in Anspruch zu nehmen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 85047