Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2005 | Altersvorsorge

    Wie sind Beiträge zum Versorgungswerk ab 2005 steuerlich abzugsfähig?

    von Diplom Finanzwirt Robert Kracht, Bonn

    Das Alterseinkünftegesetz hat eine Reihe von Änderungen mit sich gebracht, über die wir bereits ausführlich berichtet haben (siehe „Apotheker Berater” Nr. 8/2004, S. 3 ff., sowie Nr. 10/2004, S. 9 ff.) Unter anderem ist neu, dass Selbstständige bis zu einer Höhe von 20.000 Euro (bei Ehepaaren 40.000 Euro) bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen können. Die Abzugsfähigkeit ist 2005 noch auf 60 Prozent der genannten Beträge begrenzt, sie erhöht sich aber dann jährlich um je zwei Prozentpunkte wie folgt:  

     

    Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen  

    Steuerjahr  

    2005  

    2015  

    2025  

    Vorsorgeaufwendungen  

    20.000  

    20.000  

    20.000  

    davon steuerlich absetzbar  

    60%  

    80%  

    100%  

    Abzug als Sonderausgabe  

    12.000  

    16.000  

    20.000  

     

    Begünstigt sind auch die Beiträge an eine Versorgungskasse bzw. ein berufsständisches Versorgungswerk. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Beitragszahlungen auf Leistungen beziehen, die denen der gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind. Was es mit dieser speziellen wichtigen Voraussetzung aus Sicht des Apothekers auf sich hat, zeigt der folgende Beitrag.  

    Grundzüge der neuen Rechtslage

    Zu den ab 2005 begünstigten Vorsorgeaufwendungen der so genannten Basisversorgung zählen: