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  • 01.06.2007 | Altersversorgung

    „Riester-Rente“ bei Mini- und Gleitzonen-Job möglich?

    Für den Abschluss eines „Riester-Vertrages“ ist zwischen Minijobs (bis 400 Euro) und Gleitzonen-Jobs (400,01 bis 800 Euro) wie folgt zu unterscheiden:  

     

    Minijobber, die gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten, können einen „Riester-Vertrag“ abschließen. Ansonsten haben sie nur einen abgeleiteten Zulagen-Anspruch ohne Eigenleistung, wenn der Ehepartner einen „Riester-Vertrag“ hat. Im Übrigen besteht für Minijobber keine Möglichkeit, einen „Riester-Vertrag“ abzuschließen.  

     

    Gleitzonen-Jobber haben dagegen immer einen Anspruch auf die „Riester-Rente“, weil sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 1 | ID 109862