Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.08.2020 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit

    Keine zusätzliche Vergütung bei Abgabe von rabattierten Blutzuckerteststreifen bei der Techniker Krankenkasse mehr

    | Zum 01.07.2020 wurde die Teststreifenvereinbarung mit der Techniker Krankenkasse vom 01.01.2018 in die Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrags der Ersatzkassen aufgenommen und dadurch vollständig abgelöst. Somit fällt seitdem die zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,50 Euro pro Abgabe von 50 rabattierten Teststreifen weg. Die übrigen Regelungen wie die Vertragspreise, die Einsortierung in die Preisgruppen und die dazugehörige Quotenregelung blieben in den wesentlichen Punkten unverändert. |