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  • · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Minijobber: Geringere Aufstockungsbeträge seit Anfang 2012

    | Der freiwillige Aufstockungsbetrag für geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt seit Jahresbeginn geringer aus, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken ist. |

     

    Durch die freiwillige Zahlung erwerben geringfügig Beschäftigte vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit, zahlt er die Differenz zwischen pauschalem Satz (15 Prozent) und regulärem Beitragssatz (19,6 Prozent). Bei einem Entgelt von 400 Euro ergibt sich in 2012 ein monatlicher Betrag von 18,40 Euro.

     

    MERKE | Apotheker/innen als Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Beitragsaufstockung zu informieren.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 2 | ID 32473530