15.10.2021 · Fachbeitrag · Präqualifizierung
Neuer Versorgungsbereich Trink- und Sondennahrung
Auf der Grundlage von § 31 Abs. 5 S. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde der neue Versorgungsbereich 03F15 für Trink- und Sondennahrung bei der Präqualifizierung ins Leben gerufen. Ab dem 01.01.2022 ist demnach für die Abgabe von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung eine Präqualifizierung erforderlich.
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