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  • · Fachbeitrag · Personal

    So gelingt Inklusion in der Apotheke

    von Katja Löffler, M.Sc. Wirtschaftspsychologie, Dipl. Kffr. (FH), PTA, Grasbrunn

    Die Inklusion und Barrierefreiheit für Apothekenkunden gilt inzwischen als selbstverständlich und wird in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Doch wie sieht es mit der Inklusion von Mitarbeitern in der Apotheke aus? Hier wird das Potenzial von Menschen mit Beeinträchtigungen noch lange nicht umfassend genutzt. Dabei könnten Apotheken, die gezielt Barrieren im beruflichen Alltag identifizieren und passende Lösungen etablieren, von den Fähigkeiten und Talenten dieser Mitarbeiter profitieren.

    Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

    Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) leben in Deutschland über 3 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) mit einer anerkannten Schwerbehinderung, wobei eine Schwerbehinderung erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt wird (iww.de/s14952). Doch auch unterhalb dieser Schwelle können bestimmte Beeinträchtigungen dazu führen, dass Menschen im Berufsalltag Einschränkungen erleben.

     

    Beachten Sie — In den seltensten Fällen besteht eine Behinderung seit der Geburt. Die meisten Menschen erwerben sie im Laufe des Lebens aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Unfällen.