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  • · Nachricht · Meldung wirtschaftlich Berechtigter

    Aktuelle Informationen zum Transparenzregister

    | Nach dem Geldwäschegesetz (§ 20 Abs. 1 GwG) besteht für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften die Verpflichtung, der registerführenden Stelle Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigungen zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Die bisher geltende Mitteilungsfiktion gemäß § 20 Abs. 2 GwG a.F. ist entfallen und das Transparenzregister ist nunmehr als Vollregister anzusehen. Demnach besteht für alle als OHG geführten Apotheken eine Meldepflicht an das Transparenzregister mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Diese Meldepflicht ist unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister und betrifft jede OHG. |

     

    Die erforderlichen Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Nähere Informationen finden Sie hier.
    Quelle: ID 48108253