· Fachbeitrag · Leserforum
Leser fragen – AH antwortet: Der Umgang mit der ePA im Apothekenalltag
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
Die elektronische Patientenakte (ePA) eröffnet neue Möglichkeiten in der Arzneimittelversorgung, wirft im Apothekenalltag jedoch auch zahlreiche praktische und rechtliche Fragen auf. Was ist beim Zugriff zu beachten, wie steht es um den Datenschutz und welche Unterschiede bestehen zwischen eML und eMP? In diesem Leserforum greift AH Ihre Fragen aus der Praxis auf und gibt Ihnen klare, verlässliche Antworten für den sicheren Umgang mit der ePA.
Übertragung von medizinischen Aufnahmen in die „ePA für alle“
Frage: Was passiert mit einer ePA, die ein Patient bereits vor dem 15.01.2025 nach dem Opt-in-Verfahren angelegt hat? Können die medizinischen Aufnahmen in die neue „ePA für alle“ übernommen werden?
Antwort: Alte ePA nach dem Opt-in-Verfahren werden automatisch in die neuen „ePA für alle“ nach dem Opt-out-Verfahren überführt. Bereits vorhandene Aufnahmen können nur dann konvertiert und übernommen werden, wenn sie in den Formaten JPG, PNG oder TIFF abgelegt wurden.
Datenschutz bei der ePA
Frage: Wir machen uns Gedanken über den Datenschutz bei der ePA. Kann der Patient nachvollziehen, wann und durch wen auf seine ePA zugegriffen wurde?
Antwort: Ja, das kann er, denn jeder Zugriff auf seine ePA wird protokolliert. In diesem Protokoll wird auch festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt Dokumente in die ePA hochgeladen oder Änderungen an bereits bestehenden Einträgen vorgenommen hat. Dieses Protokoll kann übrigens nur vom Patienten selbst eingesehen werden.
Löschung von Einträgen in der ePA
Frage: Nach welcher Zeit werden Einträge in der ePA automatisch gelöscht?
Antwort: Einträge in der ePA werden nicht automatisch gelöscht, sondern verbleiben dauerhaft. Versicherte können gezielte Löschungen selbst vornehmen oder eine Arztpraxis oder Apotheke damit beauftragen.
Beachten Sie — Sollte es sich jedoch nicht um einen Fehler in der Akte handeln, ist es besser, den Inhalt zu verbergen. Verborgene Inhalte können nur vom Versicherten selbst eingesehen werden.
Zugriffsrechte von Apotheken
Frage: Wir haben gelesen, dass die ePA eines Kunden in der Apotheke nur drei Tage lang nach dem Stecken der eGK in das Apothekenterminal genutzt werden kann, sofern der Kunde nicht widersprochen hat. Wie genau werden die drei Tage gerechnet? Und kann man Daten kopieren, wenn man sie länger als drei Tage benötigt? Braucht man dazu eventuell die PIN des Kunden?
Antwort: Bei den drei Tagen handelt es sich um Kalendertage. Der Tag, an dem die eGK in das Apothekenterminal gesteckt wird, wird dabei direkt mitgezählt, d. h., es stehen danach noch zwei Kalendertage zur Verfügung, um mit der ePA des Kunden zu arbeiten. Mit der Zustimmung des Kunden dürfen Daten aus der ePA allerdings auch auf dem Kundenkonto dieses Patienten in der Apotheke gespeichert werden. Eine PIN-Eingabe durch den Kunden ist dazu nicht vorgesehen. In der ePA-App oder an einem Computer kann der Kunde die Zugriffsberechtigung der Apotheke jedoch auch unbefristet verlängern, falls er dies für eine Dauerbetreuung wünscht. Dies ist am Apothekenterminal nicht möglich.
Unterschied zwischen eML und eMP
Frage: Im Hinblick auf die ePA: Was ist der Unterschied zwischen der elektronischen Medikationsliste (eML) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP)?
Antwort: Die eML ist eine Auflistung aller E-Rezepte, die ein Patient in den letzten zwölf Monaten verschrieben bekommen und eingelöst hat. Der eMP hingegen ist der aktuelle Medikationsplan des Patienten.
Nicht eingenommene Arzneimittel
Frage: Wie kann in der Apotheke verhindert werden, dass ein Arzneimittel, das einem Patienten verordnet wurde, das er jedoch nie eingenommen hat, in seiner eML aufgeführt wird?
Antwort: Das ist nicht möglich, da es nicht vorgesehen ist, Einträge aus der eML zu löschen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Arzneimittel als „nicht eingenommen“ zu kennzeichnen, indem der Eintrag bearbeitet wird.
Abkürzung „dgMP“
Frage: Ich habe mich sehr intensiv mit den Themen ePA, eML und eMP beschäftigt. In diesem Zusammenhang bin ich über eine Abkürzung gestolpert, die mir nicht geläufig ist. Wofür steht „dgMP“?
Antwort: Die Abkürzung „dgMP“ steht für „digital gestützter Medikationsprozess“.
Wir sind gespannt auf Ihre Fragestellungen aus dem Apothekenalltag! |
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