· Fachbeitrag · Kostenträger
Primärkassen NRW: Verlängerung der Friedenspflicht bei E-Rezepten
Die Primärkassen, die den Arzneimittelliefervertrag Nordrhein-Westfalen (ALV NRW) gegen sich gelten lassen, haben die Friedenspflicht für die Abrechnung von E-Rezepten mit fehlerhaften Angaben, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wesentlich beeinträchtigen, über den 30.06.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 verlängert.
Quelle: ID 50900127