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  • · Fachbeitrag · Klimaschutz in der Apotheke, Teil 5

    Die papierlose Apotheke führt zu mehr Nachhaltigkeit

    von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn

    | „Wenn das Internet ein Land wäre, wäre es der fünftgrößte Stromverbraucher der Welt.“ ‒ so Greenpeace International. Auch digitale Geräte haben mit ihren kurzen Lebenszyklen keine gute Umweltbilanz. Die Menge an Elektroschrott wächst. Dennoch kann die Digitalisierung Apotheken dabei unterstützen, Papier zu vermeiden, Ware umweltfreundlich zu beschaffen und sogar Bäume zu pflanzen. Die Voraussetzung für mehr Klimaschutz ist, dass digitale Geräte effizient eingesetzt und mit grünem Strom betrieben werden. |

    Schluss mit der Zettelwirtschaft

    Digitale Rechnungen, Online-Banking, Botensoftware und ein elektronisches Warenwirtschaftssystem sparen nicht nur Papier und damit CO2-Emissionen, sondern auch Stauraum. Kopien, die Dokumentation und das Apothekenarchiv können ebenfalls papierlos werden. Das Faxgerät wird durch Scans und E-Mails abgelöst. Und sollte ein Arzt noch unbedingt Faxe senden wollen, lassen diese sich im PDF-Format empfangen. Digitale Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) und das Enterprise Content Management (ECM) helfen bei der Apothekenverwaltung und machen Schluss mit der Zettelwirtschaft. Die IT-Branche hat sich längst auf Apotheken eingestellt. Softwareunternehmen wie d.velop und bITma unterstützen bei der Installation von DMS und ECM. Außerdem gibt es für kühlungspflichtige Arzneimittel auf dem Markt schon Kühlschränke wie den apotec® cool connect, wo die Dokumentationssoftware bereits integriert ist.

    Umweltfreundliche Alternativen zum Kassenbon

    Kassenbons verursachen täglich viel Papier. Die seit dem 01.01.2020 geltende Bonpflicht soll den Steuerbetrug verhindern. Umwelt- und klimafreundlich ist sie nicht, denn Kassenbons werden aus Frischfaserpapier hergestellt. Das kostet Ressourcen wie Holz, Wasser und Energie. Zudem sind die meisten Kassenbons aus einem Thermopapier, das Bisphenol A (BPA) und Bisphenol S als Farbentwickler enthält. BPA gilt mittlerweile EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“. Seit dem 02.01.2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr ausgegeben werden.