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  • · Nachricht · Beratung in der Apotheke

    Wirkstoffpflaster in der Apotheke demonstrieren

    | Patienten sollten sich die Anwendung von Wirkstoffpflastern in der Apotheke erklären lassen. Ein Forscherteam der Universität Heidelberg hat kürzlich eine Studie zu den Packungsbeilagen von 81 verschiedenen TTS (Transdermale Therapeutische Systeme) veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine einzige(!) der Packungsbeilagen alle aus pharmazeutischer Sicht notwendigen Anwendungshinweise enthielt. |

     

    Bei der Lagerung und Entnahme eines TTS aus der Verpackung, bei der Auswahl der geeigneten Hautstelle und der Applikation sind verschiedene Punkte zu beachten. Apotheker können im Beratungsgespräch auch wichtige Hinweise dazu geben, was während und nach der Behandlung mit dem Arzneimittel und bei seiner Entsorgung zu beachten ist. TTS dürfen beispielsweise nur auf intakte Haut geklebt werden. Diese sollte vorher mit Wasser, aber ohne Seife gereinigt worden sein. Das sorgt dafür, dass das TTS gut haftet und der Wirkstoff langsam über die unverletzte Haut aufgenommen wird. TTS sollten nicht zerschnitten werden: Erstens haften sie dann nicht mehr gut und zweitens kann aus einem beschädigten TTS zu viel Wirkstoff in die Haut gelangen. Nachdem ein Pflaster abgelöst wurde, darf frühestens eine Woche später ein anderes Pflaster auf dieselbe Hautstelle geklebt werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Wirkstoffpflaster werden pharmazeutisch als Transdermale Therapeutische Systeme, kurz TTS, bezeichnet. Sie werden u. a. gegen starke Schmerzen, bei Parkinson oder zur Raucherentwöhnung eingesetzt. Einige Präparate enthalten Hormone und helfen z. B. gegen Wechseljahresbeschwerden. Pro Jahr werden rund 3 Mio. TTS von Apotheken abgegeben.
    Quelle: ID 45855740