Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Zyto-Skandal: NRW verschärft Apothekenkontrollen

    | Bei einem erneuten Treffen mit Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ein neues Konzept zur Apothekenüberwachung im Land vorgestellt. Darüber hinaus kündigte er die Beauftragung einer Studie an, die feststellen soll, ob und in welchem Maß die Krankheitsverläufe von Patientengruppen, die Zytostatika aus der „Alten Apotheke“ in Bottrop erhalten haben, von denjenigen Patientengruppen abweichen, die mit ordnungsgemäß hergestellten Arzneimitteln behandelt wurden. |

     

    Das neue Konzept zur Apothekenüberwachung bezieht sich auf alle nordrhein-westfälischen Apotheken und wird für die Kreise und kreisfreien Städte als für die Apothekenüberwachung zuständigen Behörden verbindlich in Kraft gesetzt werden. Demnach finden künftig einmal im Jahr unangemeldete Personalkontrollen in allen Apotheken statt. Hierdurch soll die Anwesenheit von ausreichend pharmazeutischem Fachpersonal in allen Bereichen der jeweiligen Apotheke geprüft werden. Die nordrhein-westfälischen Apothekerkammern entwickeln derzeit zudem ein Konzept zur Überprüfung der Warenein- und -ausgänge. In den Schwerpunktapotheken, die Injektions- und Infusionsarzneimittel wie z. B. Zytostatika herstellen, werden zusätzlich mindestens einmal jährlich unangemeldet Proben aus der laufenden Produktion gezogen und amtlich untersucht. Soweit ein solcher Probenzug im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint, können sogenannte „Rückläufer“ gezogen werden.

     

    Zudem werden grundsätzlich bei allen Apotheken ohne Schwerpunkt i. d. R. alle drei Jahre angemeldete, vollständige Apothekenrevisionen vor Ort durchgeführt. Waren die Ergebnisse früherer Inspektionen positiv, kann das Intervall im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden. Der Inhalt dieser vollständigen Revision ergibt sich aus einer Verfahrensanweisung. Deren konkrete Ausgestaltung wird noch mit den zuständigen Behörden erörtert. Abweichend hiervon wird in den nordrhein-westfälischen Schwerpunktapotheken mit Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie mit Schwerpunkt im Bereich des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns von Arzneimitteln alle zwei Jahre eine unangemeldete Vollrevision durchgeführt.

     

    MERKE | Das skizzierte Vorgehen bezieht sich ausdrücklich auf die anlassunabhängige Überwachung. Soweit ein Anlass vorliegt (z. B. Patientenbeschwerden/Auffälligkeiten), kann die Kontrollfrequenz erhöht werden.

     

    Bei der Ankündigung der sogenannten Vergleichsstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals wies Laumann auf die Erkenntnisse eines Vorgutachtens hin. Demnach kann eine solche Studie für zwei Krankheitsbilder wissenschaftlich belastbare Ergebnisse erbringen: Brustkrebs und Blutkrebs. Die Studienleitung wird Prof. Dr. Ulrike Haug vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen übertragen. Derzeit müssen noch letzte datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden, dann wird die Studie beauftragt. Mit Ergebnissen ist allerdings nicht vor Ende 2019 zu rechnen.

     

    Quelle

    • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Quelle: ID 45553215