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  • 22.09.2021 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Pflegehilfsmittel: Abgabe von FFP2-Masken

    | Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Pflegekassen die Empfehlung ausgesprochen, während der Coronapandemie die Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale zu gestatten. Sofern die Voraussetzungen von § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI erfüllt sind (dies umfasst insbesondere die Genehmigung der jeweiligen Pflegekasse zur Versorgung mit Mundschutzen), dürfen bei den Kostenträgern, die sich dieser Empfehlung angeschlossen haben, FFP2-Masken im Rahmen der monatlichen Pauschale abgerechnet werden. |