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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Nordrhein-westfälische Apotheken stellen sichere, qualitativ hochwertige Zytostatika-Zubereitungen her

    | Seit August 2017 hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Apothekenüberwachung im Land durch mehrere Erlasse neu geordnet. Im Zuge dieser Neuordnung wurden alle 116 Apotheken, die patientenindividuelle Krebsmedikamente (sogenannte Zytostatika-Zubereitungen) herstellen, sowohl durch unangemeldete Inspektionen als auch durch unangemeldete Probenentnahmen kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Überwachungsaktion liegen nun vor. |

     

    Die nordrhein-westfälische Arzneimitteluntersuchungsstelle im Landeszentrum Gesundheit hat insgesamt 123 Proben mit unterschiedlichsten Wirkstoffen untersucht. 122 Proben (99,2 Prozent) waren analytisch nicht zu beanstanden. Die Zubereitungen entsprachen hinsichtlich Wirkstoffidentität und Wirkstoffgehalt den patienten-individuellen ärztlichen Verordnungen. Die eine beanstandete Probe wies einen Mindergehalt knapp außerhalb des nach dem allgemein anerkannten Stand der pharmazeutischen Wissenschaft zulässigen unteren Grenzwerts auf. In diesem Fall wurden in der Apotheke unangekündigt weitere Proben gezogen, die alle den Vorgaben der ärztlichen Verordnungen entsprachen. Auch die vor Ort durchgeführte Inspektion ergab keine Hinweise auf einen systematischen Fehler. Von einer Patientengefährdung war nicht auszugehen.

     

    „Die Ergebnisse der Überwachung zeigen, dass die Herstellung von patienten-individuellen Zytostatika-Zubereitungen im Land qualitativ hochwertig und entsprechend den ärztlichen Verordnungen erfolgt“, so Gesundheitsminister Laumann. Hinweise auf systematische Unterdosierungen wie im Fall des „Bottroper Apothekerskandals“ habe man nicht festgestellt, so der Minister weiter. Dennoch zeigen die festgestellten Mängel, dass Kontrollen zur Sensibilisierung der Apotheken notwendig sind. „Denn eine beanstandete Probe ist immer noch eine Probe zu viel.“ Die zuständigen Behörden werden sich daher weiterhin in angemessenem Umfang durch unangekündigte Inspektionen und unangekündigte Probenuntersuchungen davon überzeugen, dass die bundesrechtlichen Vorschriften des Arzneimittel- und Apothekenrechts beachtet werden und die Bevölkerung ordnungsgemäß mit sicheren Arzneimitteln versorgt wird.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    • Weitere Informationen finden Sie hier
    Quelle: ID 45448314