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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Neuer Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV abgeschlossen

    | Mit einer noch schnelleren und unkomplizierteren Arzneimittelversorgung dürfen die Versicherten der Ersatzkassen seit dem 01.03.2021 rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. |

     

    Die Apotheke muss bei Lieferengpässen von Arzneimitteln dann nur noch einen statt bislang zwei Großhändler anfragen, bevor sie ein vorrätiges Alternativmedikament an den Patienten abgeben darf. Bei Nichtverfügbarkeit eines Präparats darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Packungsgröße und die -anzahl ändern, um den Versicherten sofort versorgen zu können. Das regelt der neue Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der nach zweijährigen Verhandlungen an den Rahmenvertrag sowie gesetzliche Neuregelungen angepasst wurde.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47194093