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  • · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Neue Allgemeinverfügung: Änderung bei der Lagerhaltung der Corona-Medikamente Lagevrio® und Paxlovid®

    | Bisher durften weder öffentliche Apotheken noch Krankenhausapotheken die Corona-Medikamente Lagevrio® und Paxlovid® vorrätig halten. Aufgrund einer Änderung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dürfen öffentliche Apotheken nunmehr seit dem 05.04.2022 maximal zwei und krankenhausversorgende Apotheken bis zu fünf Therapieeinheiten bevorraten. Diese Regelung gilt erst einmal befristet bis zum 25.11.2022. |

    Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 1 | ID 48263286