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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Immer mehr hochpreisige Medikamente

    | Ein Jahr nach Einführung des „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (AMVSG) wird deutlich: Der Umsatzanteil der Hochpreis-Arzneimittel wächst weiter rasant. Die Ausgaben für teure Präparate mit einem Apothekenverkaufspreis von mehr als 500 Euro pro Packung sind bei der AOK Baden-Württemberg von 2012 bis 2017 um 66 Prozent gestiegen, die Anzahl der Verordnungen hingegen wuchs lediglich um 21 Prozent. 2017 machten Hochpreis-Medikamente bereits mehr als 40 Prozent der Netto-Arzneimittelausgaben der AOK Baden-Württemberg aus, 2012 waren es noch 29 Prozent. |

     

    Der Grund hierfür ist: Die Hersteller setzen im ersten Jahr nach der Zulassung den Medikamentenpreis selbst fest. Auch wenn später festgestellt wird, dass der Preis nicht angemessen war, ist die Differenz zwischen „Mondpreis“ und angemessenem Preis durch den Hersteller grundsätzlich nicht zurückzuzahlen. Der Plan, den späteren Erstattungspreis ab einer Umsatzschwelle von 250 Mio. Euro im ersten Jahr rückwirkend gelten zu lassen, wurde im parlamentarischen Verfahren fallen gelassen und trat nicht in Kraft.

     

    Ein anderes Instrument könnte dem Ausgabenanstieg sinnvoll entgegenwirken und gleichzeitig einen Anreiz für Hersteller schaffen, um innovative Arzneimittel zu entwickeln: Durch eine rückwirkende Festlegung des Erstattungsbetrags nach der Nutzenbewertung könnten Hersteller nur noch für echte Innovationen hohe Preise durchsetzen. Der Grundsatz „der Preis folgt dem (Zusatz-)Nutzen“ würde dann gelten.

     

    Quelle

    • AOK Baden-Württemberg
    Quelle: ID 45354836