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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Drei Jahre „Cannabis-Gesetz“ ‒ mehr als zwei Drittel der Anträge werden bewilligt

    | Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die Barmer bis Ende Januar dieses Jahres 14.986 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 10.255, also 68,4 Prozent bewilligt und 4.731 abgelehnt. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. |

     

    Zahl der Anträge über die Jahre gestiegen

    Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Arzneimittel in den vergangenen Jahren gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 3.090 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 5.238 und im vergangenen Jahr 6.094 Anträge. Während die Bewilligungsquote im 2017er-Zeitraum bei 65 Prozent gelegen hatte, stieg sie im Jahr 2018 auf 72 Prozent an und ging im vergangenen Jahr zurück auf 67 Prozent. „Cannabis-Anträge werden z. B. dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Dagegen helfe Cannabis besonders gut bei speziellen Nervenschmerzen, die häufig stärker seien als Krebsschmerzen.

     

    Deutliche regionale Unterschiede bei den Bewilligungen

    Wie aus der Barmer-Analyse hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp drei Jahren die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern mit 3.029 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (2.871) und Baden-Württemberg (1.310). „In Bayern gibt es auch deshalb so viele Cannabis-Verordnungen, weil es dort sei Mitte der 90er-Jahre einen Forschungsschwerpunkt an der Universität München gab. Dementsprechend erfahren sind die Ärzte mit der Formulierung der Anträge“, sagt Marschall. Dies sei nicht überall in gleichem Maße der Fall, wodurch es in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten kommen könne. Diese reichten von 77,8 Prozent in Sachsen-Anhalt bis hin zu 56,4 Prozent in Hessen. „Wenn in manchen Regionen viel weniger Cannabis-Anträge bewilligt werden können als in anderen, kann dies auch an Informationsdefiziten und fehlerhaften Anträgen liegen. Hier ist zusätzliche Aufklärung erforderlich“, sagt Marschall.

     

    Cannabis-Blüten bedenklich häufig verordnet

    Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte seit März 2017 fast 83.000 Packungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 35,3 Mio. Euro verordnet. Darunter waren fast 20.000 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Die Nachfrage nach Cannabisblüten ist so hoch, dass es mitunter zu Lieferengpässen kommen kann. Dabei ist deren Einsatz nicht unproblematisch. Anders als Rezepturen und Fertigarzneimittel weisen sie sehr unterschiedliche Wirkstoffmengen auf und sind schwer dosierbar“, so Marschall. Hier sei vor allem das ärztliche Spezialwissen bei der sachgerechten Verordnung gefragt, damit die Blüten in ein therapeutisches Gesamtkonzept eingebaut würden. Zudem seien Cannabisblüten auch teurer als cannabishaltige Kapseln und Sprays.

     

    Quelle

    • BARMER
    Quelle: ID 46377358