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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Arbeitshilfen zur Opioidsubstitution

    | Bereits Ende 2017 hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) ihre Leitlinie zur Herstellung und Abgabe von Betäubungsmitteln zur Opioidsubstitution aufgrund der Änderungen zur Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) an die neue Rechtslage angepasst. Zur Leitlinie gehören 4 Arbeitshilfen, die sich mit dem Sichtbezug, der Dokumentation und der Schweigepflichtsentbindung beschäftigen. |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 45524108