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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2025 auf 550,53 Euro festgesetzt

    Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 550,53 Euro für das IV. Quartal 2025 festgesetzt. 16.604 Apotheken leisteten 77.797 Notdienste.

     

    Im Vergleich zum Vorquartal III/2025 stieg die Notdienstpauschale von 535,00 Euro um 15,53 Euro (+ 2,9 Prozent). Im IV. Quartal 2025 wurden 203.974.937 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 3,24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (III/2025) und um 0,61 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (IV/2024).

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 50798125