· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das I. Quartal 2026 auf 571,46 Euro festgesetzt
Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 571,46 Euro für das I. Quartal 2026 festgesetzt. 16.583 Apotheken leisteten 73.622 Notdienste.
Im Vergleich zum Vorquartal IV/2025 stieg die Notdienstpauschale von 550,53 Euro um 20,93 Euro (+ 3,8 Prozent). Im I. Quartal 2026 wurden 200.809.581 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,58 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (IV/2025) und stieg um 0,09 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (I/2025).
Quelle
- NNF