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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das I. Quartal 2025 auf 556,22 Euro festgesetzt

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 556,22 Euro für das I. Quartal 2025 festgesetzt. 16.898 Apotheken leisteten 75.800 Notdienste. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal IV/2024 stieg die Notdienstpauschale von 483,14 Euro um 73,08 Euro (+ 15,13 Prozent). Die Notdienstpauschale erreicht einen neuen Höchststand, weil inzwischen vier große Kammerbezirke (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) die Notdienstverteilung über ein geodatenbasiertes System optimiert haben. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2023 sank die Zahl der Notdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz um jeweils 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent und in Baden-Württemberg um 24 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden bundesweit knapp 95.000 Notdienste pro Quartal geleistet, im Jahresdurchschnitt 2024 noch knapp 88.000 Notdienste pro Quartal und im ersten Quartal 2025 75.800. Durch die Verkleinerung des Divisors bei annähernd gleichem Ausschüttungsbetrag steigt die Pauschale.

     

    Im I. Quartal 2025 wurden 200.629.124 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,06 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (IV/2024) und stieg um 1,79 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahrs (I/2024).

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 50456731