· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das II. Quartal 2025 auf 533,76 Euro festgesetzt
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 533,76 Euro für das II. Quartal 2025 festgesetzt. 16.804 Apotheken leisteten 77.044 Notdienste. |
Im Vergleich zum Vorquartal I/2025 sank die Notdienstpauschale von 556,22 Euro um 22,46 Euro (-4,04 Prozent). Im II. Quartal 2025 wurden 195.783.810 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um -2,47 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (I/2025) und um 0,78 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahrs (II/2024).
Quelle
- NNF