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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das II. Quartal 2019 beträgt 284,34 Euro

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands des DAV e. V. am 10.09.2019 pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 284,34 Euro für das II. Quartal 2019 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal I/2019 sinkt die Notdienstpauschale somit von 291,88 Euro pro geleistetem Vollnotdienst um 7,54 Euro (minus 2,58 Prozent). Diese Veränderung resultiert daraus, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 1,58 Prozent erwartungsgemäß gesunken sind, und aus dem Arbeitstageeffekt des II. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag im Vergleich zum Vorquartal).

    Quelle: ID 46141254