Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das I. Quartal 2020 beträgt 411,53 Euro

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands des DAV e. V. am 16.06.2020 pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 411,53 Euro für das I. Quartal 2020 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal IV/2019 steigt die Notdienstpauschale somit von 292,81 Euro pro geleistetem Vollnotdienst um 118,72 Euro (plus 40,55 Prozent). Neben dem erwarteten Anstieg ‒ unterstützt durch den „Pandemie-Effekt“ des Monats März ‒ der Packungsabgabemengen (plus 5,17 Prozent) bei reduzierter Anzahl der Abgabetage (minus 1 Tag) macht sich erstmalig die Anhebung des Festzuschlags zum 01.01.2020 gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) von 16 auf 21 Eurocent pro abgegebener Packung verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel positiv bemerkbar.

    Quelle: ID 46663319