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  • · Nachricht · Apothekenentwicklung

    APOkix: BGH-Urteil zu kostenlosen Beigaben findet mehrheitlich Zustimmung unter den Apothekenleitern

    | Die Apothekenkonjunkturindex-Befragung (APOkix) des IFH Köln für den Monat Juli 2019 zeigt: Das Verbot kostenloser Zugaben bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente wird in der Branche mehrheitlich begrüßt. Vor allem Taschentücher, Süßigkeiten und Produktproben werden in Apotheken zusätzlich kostenfrei herausgegeben. |

     

    Hier eine Packung Taschentücher, da ein paar Gummibärchen oder eine Probe Gesichtscreme ‒ das sind, neben dem Dauerbrenner Kundenzeitschriften, die häufigsten kostenlosen Zugaben in der Apotheke. Taschentücher geben beispielsweise 83 Prozent der Befragten häufig zum Kauf dazu. Und das natürlich nicht ohne Grund. So geben 78 Prozent der für den APOkix befragten Apothekenleiter an, dass sich ihre Kunden über kostenlose Zugaben freuen. Dies ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nur noch bei rezeptfreien Produkten möglich. Die befragten Apothekenleiter begrüßen mehrheitlich (66 Prozent) das Urteil des BGH zum Verbot kostenloser Zugaben bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel. Rund 27 Prozent lehnen das Urteil hingegen ab. Trotz überwiegender Zustimmung zum Urteil sehen die Befragten vor allem Wettbewerbsnachteile und Unverständnis auf Kundenseite auf sich zukommen. So erwarten rund 90 Prozent der Apothekenleiter eine wachsende Konkurrenz für deutsche Apotheken vor allem hinsichtlich des Versandhandels, da das europäische Ausland nicht von dem Verbot betroffen ist.

     

    Quelle

    • APOkix des IFH Köln

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die APOkix-Ergebnisse finden Sie hier.
    Quelle: ID 46061162