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  • · Nachricht · Aktuelle Rabattverträge

    Weiterhin nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei

    | Trotz Rekordeinsparungen in Milliardenhöhe mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zum Jahresbeginn. |

     

    Demnach sind seit 01.01.2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Im Jahr 2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen bereits 4,5 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart ‒ im abgelaufenen Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein.

     

    MERKE | Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 46305705