Frage: Frage: „ Bei einer Kassenpatientin soll eine Ersatz-/Reiseprothese hergestellt werden. Dabei sollen alle Zähne ersetzt werden – außer die beiden Primärteleskopkronen. An diesen werden Facetten aufgestellt. Was dürfen wir berechnen?“ Bei einer Kassenpatientin soll eine Ersatz-/Reiseprothese hergestellt werden. Dabei sollen alle Zähne ersetzt werden – außer die beiden Primärteleskopkronen. An diesen werden Facetten aufgestellt. Was dürfen wir berechnen?“
Bei der Wiedereingliederung von implantatgetragenen Kronen gibt es im Rahmen der GKV-Abrechnung diverse Varianten. Wann welche zu wählen ist und welche Abrechnungsmodalitäten gelten, wird nachfolgend anhand von ...
Das Sozialgericht (SG) Schwerin entschied am 07.03.2017 (Az. S 3 KA 57/15 ER): Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Mecklenburg-Vorpommern durfte bei einem Zahnarzt das Honorar pauschal in Höhe des ...
Der Fall: Ein Zahnarzt hatte bei einem Patienten eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Einige Monate danach trat bei ihm ein Tinnitus auf. Der Patient führte dies auf die Wurzelbehandlung zurück und verklagte den Zahnarzt.
Das Landgericht Hamburg hat in seinem am 30.05.2017 verkündeten Urteil das Partnerfactoring für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze ...
Wenn bei einem Patienten ein umfangreicher chirurgischer Eingriff - mit oder ohne Narkose - erfolgen soll, wird er vorab informiert, dass er nicht selbst fahren darf und von einer Begleitperson abgeholt werden soll.
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Ein Patient hat nur dann einen Regressanspruch wegen mangelhaften Zahnersatzes, wenn es ihm unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen. Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, das dieser Grundsatz auch gilt, wenn eine Neuanfertigung des Zahnersatzes notwendig ist. Das Recht der freien Arztwahl des Versicherten ist insoweit beschränkt (BSG, Urteil vom 10.05.2017, Az. B 6 KA 15/16 R).