Frage: „Die neue Heilmittelverordnung 2017 wirft in unserer Praxis folgende Frage auf: Wir sind verpflichtet, vor der Verordnung eine Diagnose zu stellen und den Patienten entsprechend zu untersuchen. Diese Untersuchung bzw. Diagnostik können wir im BEMA nicht abrechnen. Sind wir berechtigt, für diese Leistungen in die GOZ zu gehen (Analogie) und dies mit dem Patienten zu vereinbaren? Unsere Zahnärztekammer hat gesagt, es sei im Rahmen der üblichen Untersuchungs- und Beratungsleistungen abgegolten und wir ...
Chirurgische Eingriffe gehören in der Zahnarztpraxis zum Alltagsgeschäft. Untrennbar damit verbunden sind die Nachbehandlungen nach diesen Eingriffen. Diese werfen bei der Abrechnung immer wieder Fragen auf.
Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04.07.2017 entschieden (Az. 26 U 3/17) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold vom 14.12.2016 (Az. 12 O 34/15, LG Detmold) bestätigt.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat jetzt einen 40-seitigen „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis“ (Stand September 2017) erstellt.
Die Zahl der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist in den letzten beiden Jahren stark gestiegen: Am 31.03.2017 gab es 303 rein zahnärztliche MVZ, in denen – gezählt nach Köpfen – 254 ...
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Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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„Lässt der Patient die prothetische Leistung eines Zahnarztes durch einen Nachbehandler austauschen, ohne zuvor dem Arzt Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben zu haben, ist er regelmäßig mit allen Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen. Betrifft die Nachbesserungsverpflichtung allein die Prothese, scheidet auch eine Berufung auf die Unzumutbarkeit der Nachbesserung aus.“ – So lautet der Leitsatz eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 06.12.2016 (Az. 4 U ...