31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage: „Für unsere GKV-Patienten werden provisorische Kronen bei gleich- und andersartigen Versorgungen aufwändig im Zahnarztlabor hergestellt. Wir berechneten diese bisher nach der GOZ-Nr. 227 und der Laborposition 0310. Dies wird von der KZV nicht mehr akzeptiert. Demnach kann die GOZ-Nr. 227 nicht bei gleichartigen Versorgungen angesetzt werden, sondern nur die Bema-Nr. 19. Die Laborposition 0310 könne man nur bei Langzeitprovisorien nach Herstellung eines Modells in Ansatz bringen. Ist ...
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Implantologie
Frage: „Wir setzen bei einem Privatpatienten ein Langzeitprovisorium (Schienenprovisorium) von 13 bis 23 zum Ersatz des fehlenden Zahnes 21 durch zahnfarbenen Kunststoff ein; es findet keine Präparation statt. Der Zahn 21 soll durch ein Implantat mit Suprakonstruktion ersetzt werden. Es handelt sich um eine Tiefziehfolie von 13 bis 23 gehend, in der Zahn 21 durch zahnfarbenen Kunststoff aufgefüllt wurde. Welches Honorar und welche Laborkosten können in diesem Behandlungsfall berechnet ...
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Kieferorthopädie, letzter Teil
Mit den folgenden Ausführungen schließen wir unsere Beitragsserie ab. Kieferorthopädische Einzelmaßnahmen vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) sind in der vertragszahnärztlichen Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen angezeigt. Dazu gehören die Beseitigung habitueller Einflüsse, präventive Maßnahmen zum Stützzonenerhalt sowie das präventive Einschleifen von Milchzähnen. Hinzu kommen Einzelmaßnahmen anlässlich einer Vertretungsbehandlung.
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage: „Unser Patient soll eine neue Brücke bekommen. Der Befund: 48, 46 fehlen, 45 Krone, 44 Brückenglied-Anhänger. Es soll eine Brücke von 47-45 mit einem mesialen Anhänger 44 gemacht werden. Für 43 ist keine Überkronung geplant. Unsere Software plant eine Brücke von 47-45-43 als Regelversorgung. Dürfen wir die Brücke als Therapieplanung überhaupt so planen und - wenn ja - welche Festzuschüsse fallen an?“
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungs-Check, Teil 5
Bei der prothetischen Behandlung gibt es viele Möglichkeiten, Ziffern zu vergessen und somit Honorar zu verschenken. Bereits in der Planungsphase treten oft Fehler auf. So werden Röntgenaufnahmen oder Planungsmodelle nicht berechnet. Auch verwendete Materialien für die Planungsmodelle sucht man auf einigen Rechnungen vergebens. Die Verluste in den Praxen liegen hier zwischen 4 und 30 Euro pro Patient und Behandlung.
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
In „Abrechnung aktuell“ Nr. 5/2011 hatten wir bereits über den Referentenentwurf zur neuen GOZ berichtet. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Honorarentwicklung, die bei Vereinbarungen mit GKV-Patienten wichtig ist. Dabei befassen wir uns mit Mehrkostenvereinbarungen bei Füllungen, zusätzlichen Leistungen in der Endodontie, funktionsanalytischen Leistungen und dem Zahnersatz.
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Konservierend-chirurgische Leistungen (KCH)
Wir haben Sie in „Abrechnung aktuell“ Nrn. 1 und 2/2011 über die Änderungen im KCH-Abrechnungsmodul für den Datenträgeraustausch (DTA) informiert. Neu ist seit Jahresbeginn zum Beispiel, dass Leistungen bis zu acht Quartale rückwirkend betrachtet werden, was sich besonders auf die Abrechenbarkeit von Füllungen auswirken kann. Hier spielt das Feld „KZV-interne Mitteilung“ im Abrechnungsprogramm eine herausragende Rolle. Da manche Leistungen erst abrechnungsfähig werden können, ...
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft (ZAeG) in Düsseldorf hat den Referentenentwurf zur neuen GOZ anhand der im letzten Jahr online eingereichten Rechnungen auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen hin verprobt. Die Statistik umfasst immerhin 297.638 Rechnungen aus 2010 mit einem Abrechnungsvolumen von mehr als 68 Mio. Euro. Auch GOZ-Rechnungen für Kassenpatienten sind enthalten. Damit bildet sie das tatsächliche Abrechnungsgeschehen in großem Umfang ab.
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Der Fall: Ein Privatpatient hatte vom Zahnarzt für eine Zahnersatz-Versorgung eine Rechnung von 18.000 Euro bekommen, zahlte davon aber nur etwas mehr als 12.000 Euro. Begründung: Der Zahnersatz habe statt nach der BEB-Liste nach dem BEL-Verzeichnis abgerechnet werden müssen.
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31.05.2011 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Mit Urteil vom 20. April 2011 (Az: 104 C 328/10; Abruf-Nr. 111711) hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden, dass die Versorgung eines Zahnes mittels Glasfaserstift analog GOZ-Nr. 503 abzurechnen sei. GOZ-Nr. 219 finde keine Anwendung. Das Gericht sah es - nach Einholung eines Gutachtens - als erwiesen an, dass der Zahnarzt die Versorgung von Zahn 22 analog Nr. 503 korrekt abgerechnet habe. Die Leistungsbeschreibung der Nr. 219, die für den Aufbau eines Zahnes mittels Stift vorgesehen ist, ...
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