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  • 30.06.2011 | Prophylaxe

    Kinderprophylaxe ist mehr als nur IP-Leistungen: Beispiele zur vollständigen Abrechnung

    Insgesamt hat sich die Mundgesundheit von Kindern in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Als Rahmen für die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zur Betreuung der gesetzlich versicherten Kinder und Jugendlichen wurde die Individualprophylaxe in den Bema integriert. Die IP1 bis IP5 sowie die Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder stehen als Prophylaxe-Leistungen zur Verfügung.  

    Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder

    Für Kleinkinder bis zum 30. Lebensmonat sind lediglich Untersuchungen nach den Nrn. Ä1 und 01 möglich. Die erste Früherkennungsuntersuchung (FU) setzt mit dem 30. Lebensmonat ein. Sie kann bis zum 72. Lebensmonat dreimal erbracht werden, mit Abstand von jeweils zwölf Monaten. Leistungsinhalt ist neben der reinen Untersuchung die Ernährungs- und Mundhygieneberatung sowie die Empfehlung geeigneter häuslicher Fluoridierungsmaßnahmen. Das über den dmf-t ermittelte Kariesrisiko entscheidet, ob ab dem 30. Lebensmonat in vierteljährlichen Abständen eine lokale Fluoridierung (IP4) zu Lasten der GKV erbracht werden kann. Bleibt zu beachten, dass auch die FU - wie alle im Bereich der Individualprophylaxe integrierten Bema-Positionen - keiner Budgetierung unterliegen.  

    Das IP-Programm

    Mit Vollendung des 6. und bis zum Ende des 17. Lebensjahres können die IP-Leistungen erbracht werden. Zu Beginn steht die IP1, der Mundhygienestatus. In halbjährlichen Abständen erstellt, gibt er Auskunft über den Zustand des Zahnfleischs und der Plaque-Retentionsstellen. Damit ein kontinuierlicher Vergleich möglich ist, sollte zur Beurteilung der Mundhygienesituation stets der gleiche Index (zum Beispiel Quickley Hain) erhoben werden. Anschließend erfolgt die Intensivmotivation (IP2) zur Einübung der alters- und situationsgerechten Mundhygiene-Techniken mit Empfehlung entsprechender Hilfsmittel.  

     

    Das IP-Programm - als Drei-Jahres-Programm angelegt - sieht innerhalb des gesamten Zeitfensters nicht nur die Einübung und Kontrolle der Mundhygiene vor, sondern auch die Aufklärung über Ursachen und Entstehung von Karies und Parodontitis sowie entsprechende Ernährungshinweise. IP1, IP2 und IP4 können für alle 6- bis 17-Jährigen einmal pro Kalenderhalbjahr (Mindestabstand zwischen zwei Mundhygienestatus laut IP-Vereinbarung möglichst vier Monate) in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus besteht - für den berechtigten Personenkreis - die Möglichkeit der Fissurenversiegelung der Molaren. Bricht der erste Molar bereits mit fünf Jahren durch, so kann ausnahmsweise die Fissurenversiegelung schon mit dem fünften Lebensjahr erfolgen.