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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    LSG Niedersachsen: Schadensregress wegen schuldhafter Pflichtverletzung gerechtfertigt

    | Das Landessozialgericht Niedersachsen hat am 13. April 2011 (Az: L 3 KA 20/09 ; Abruf-Nr. 112242 ) entschieden, dass ein Schadensregress durch die Prothetik-Einigungsausschüsse festgesetzt werden kann, wenn eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten durch den Zahnarzt vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt, die Pflichtverletzung schuldhaft verursacht wurde und eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Patienten nicht zumutbar ist. |

     

    Begründung des Gerichts im konkreten Fall: Selbst bei 30 Nachbehandlungen sei es dem Zahnarzt nicht gelungen, die mangelhafte Oberkiefer-Versorgung nachzubessern. Angesichts der Vielzahl dieser erfolglosen Versuche sei es auch nachvollziehbar, dass die Patientin zu einer Weiterbehandlung in diesem Fall nicht mehr bereit war und sie sich einen neuen Behandler gesucht hat.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 28135660