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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Sozialgericht Marburg: Honorarkürzung wegen fehlender Fortbildungsnachweise rechtmäßig

    | Das Sozialgericht Marburg hat mit Urteil vom 23. März 2011 (Az: S 12 KA 695/10 ; Abruf-Nr. 112215 ) entschieden, dass eine Honorarkürzung wegen Nichterbringens von Fortbildungsnachweisen rechtmäßig war und die Kassenärztliche Vereinigung berechtigt ist, die vertragsärztliche Vergütung mit der Quartalsabrechnung zu kürzen. Die Entscheidung ist auf Zahnärzte übertragbar. |

     

    Die Richter betonten, dass die KV nach § 95d Abs. 3 SGB V nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht habe, das an den Arzt zu zahlende Honorar aus der Vergütung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu kürzen, sofern der Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig erbracht wird. Auch die nicht realisierte Praxisabgabe zum Ende des Jahres 2009 habe die Ärztin nicht vom Nachweis der Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht entbunden.

    (Mitgeteilt von Dr. Stefan Droste und Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Münster)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28140200