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  • 30.06.2011 | DTA-Vertrag

    Pflicht zur elektronischen Abrechnung ab dem 1. Januar 2012: Was heißt das in der Praxis?

    Ab dem 1. Januar 2012 müssen Zahnärzte ihre Abrechnungen komplett als Abrechnungsdatei an die KZV übermitteln - also sowohl das Honorar als auch die Laborrechnungen. Mit Abschluss des sogenannten DTA-Vertrages (Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübermittlung) vom 10. Mai 2010 zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband sind die KZVen jetzt verpflichtet, die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungsbereiche (KCH, KFO, PAR, KG/KB und ZE) ab dem 1. Januar 2012 in elektronischer Form an die Krankenkassen zu übertragen.  

     

    Die elektronische Übermittlung an die KZV bedeutet für den Zahnarzt, dass er auch die in den Laborrechnungen enthaltenen Material- und Laborkosten als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch an die KZV übermitteln muss. Somit sind auch die BEL-Positionen der Material- und Laborkosten-Rechnung mit ergänzenden Informationen maschinenlesbar an die Krankenkassen zu übertragen.  

     

    KZBV hat zusammen mit VDZI ein Datenaustauschformat entwickelt

    Das zahntechnische Labor liefert heute dem Zahnarzt in der Regel die Einzelrechnung in gedruckter Form. Da die manuelle Erfassung einen enormen Aufwand und eine hohe Fehleranfälligkeit bedeuten würde, sollen Labore ergänzend zur Lieferung der Originalrechnung die erforderlichen Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung stellen können. Aus diesem Grund haben sich die KZBV und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) darauf verständigt, dass auch die Laborrechnung digital an den Zahnarzt übermittelt werden soll. Hierzu hat die KZBV zusammen mit dem VDZI ein Datenaustausch-format entwickelt, das es ermöglicht, die abrechnungsrelevanten Informationen im XML-Format an die Zahnarztpraxis zu übermitteln.  

     

    Tipp: Beim Fremdlabor nachfragen und EDV-Anlage überprüfen