Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist. Das hat das Finanzgericht München klargestellt. Wirtschaftlich vernünftig ist sie, wenn sich das genaue Ausmaß der Behandlung noch nicht mit Sicherheit absehen lässt und dem Steuerzahler durch die Vorauszahlung eines Festpreises das Risiko genommen wird, dass die Behandlungskosten höher werden als geplant.
Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann ...
Eine gesetzlich versicherte Patientin litt an einer Allergie, unter anderem auf Quecksilber, so dass Amalgamfüllungen für sie nicht in Betracht kamen. Sie beantragte daher eine zahnärztliche Versorgung mit ...
1974 entstand im westfälischen Nordkirchen der Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen, der Vorläufer des heutigen IWW Instituts. Bereits damals wurde Fachwissen mit konkreten Handlungsempfehlungen und sofort umsetzbaren Lösungen und Arbeitshilfen verbunden. Der Ein-Mann-Betrieb von einst ist heute ein leistungsstarkes Unternehmen mit vielen tausend Kunden und einer breiten Produkt- und Medienpalette – ein Erfolg, der ohne Sie nie möglich gewesen wäre.
Seit kurzem werden Heil- und Kostenpläne und andere Leistungsanträge von einigen gesetzlichen Krankenkassen eingescannt und vernichtet. Der Zahnarzt erhält lediglich eine Kopie mit dem Bewilligungsvermerk.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 25. September 2013 (Az. 5 U 542/13, Abruf-Nr. 142188 ) entschieden, dass im Urteilsfall der Patient einen Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Eigenanteils in Höhe ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 3. Januar 2014 (Az. 4 K 781/12, Abruf-Nr. 141416 ) entschieden, dass die Beihilfebescheide für eine KFO-Behandlung bei der Ehefrau eines Beamten rechtmäßig waren. Insgesamt hatte die Beihilfestelle Leistungen für 1.640 Euro nicht anerkannt.